Leitender Angestellter
- Zivilrecht
§ 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, Arbeitnehmer, der aufgrund seiner leitenden Stellung teilweise Arbeitgeberfunktionen ausübt; wird rechtlich teilweise anders als Arbeitnehmer behandelt
§ 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, Arbeitnehmer, der aufgrund seiner leitenden Stellung teilweise Arbeitgeberfunktionen ausübt; wird rechtlich teilweise anders als Arbeitnehmer behandelt