Leitender Angestellter
§ 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, Arbeitnehmer, der aufgrund seiner leitenden Stellung teilweise Arbeitgeberfunktionen ausübt; wird rechtlich teilweise anders als Arbeitnehmer behandelt
Zivilrecht · Definitionen
§ 5 Abs. 3 Satz 2 BetrVG, Arbeitnehmer, der aufgrund seiner leitenden Stellung teilweise Arbeitgeberfunktionen ausübt; wird rechtlich teilweise anders als Arbeitnehmer behandelt
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