Mahnung
Bestimmte und dringende Aufforderung zur Erbringung der geschuldeten Leistung. Geschäftsähnliche Handlung, rechtsgeschäftliche Regeln gelten analog.
Zivilrecht · Definitionen
Bestimmte und dringende Aufforderung zur Erbringung der geschuldeten Leistung. Geschäftsähnliche Handlung, rechtsgeschäftliche Regeln gelten analog.
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