Meeresengen
Meeresstreifen, die zwei Meeresteile oder Wirtschaftszonen untereinander verbinden und der internationalen Schifffahrt dienen (Art. 37 SRÜ) oder die das Küstenmeer eines Staates mit einem Teil der Hohen See oder mit der ausschließlichen Wirtschaftszone eines anderen Staates verbindet (Art. 45 SRÜ). In diesen Meerengen gilt das Recht auf Transitdurchfahrt (Art. 37 - 44 SRÜ) bzw. das Recht der friedlichen Durchfahrt (Art. 45 SRÜ).
Völkerrecht · Völkerrecht