Miteigentum
Ist der Mieter nur Miteigentümer der Pfandsache, so erstreckt sich das Pfandrecht ausschließlich auf den Miteigentumsanteil.
Zivilrecht · Pfandrecht an beweglichen Sachen
Ist der Mieter nur Miteigentümer der Pfandsache, so erstreckt sich das Pfandrecht ausschließlich auf den Miteigentumsanteil.
Zivilrecht · Pfandrecht an beweglichen Sachen