Miteigentum
- Zivilrecht
Ist der Mieter nur Miteigentümer der Pfandsache, so erstreckt sich das Pfandrecht ausschließlich auf den Miteigentumsanteil.
Ist der Mieter nur Miteigentümer der Pfandsache, so erstreckt sich das Pfandrecht ausschließlich auf den Miteigentumsanteil.