Mittelbare Wirkung der Grundrechte, Argument
Staat nimmt keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben (der Daseinsvorsorge) wahr, sondern verschafft sich lediglich Hilfsmittel zur Durchführung seiner Aufgaben (und tritt somit nicht anders als eine Privatperson auf).
Öffentliches Recht · VwGO