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Mittelbare Wirkung der Grundrechte, Argument

Staat nimmt keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben (der Daseinsvorsorge) wahr, sondern verschafft sich lediglich Hilfsmittel zur Durchführung seiner Aufgaben (und tritt somit nicht anders als eine Privatperson auf).

Öffentliches Recht · VwGO

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