Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Mittelbarer Stellvertreter

Person, die eine eigene Willenserklärung in eigenem Namen abgibt, jedoch wirtschaftlich für einen anderen handelt. Beispiel: Einkaufskommissionär, der in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung handelt.

Zivilrecht · Definitionen

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz