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Modifizierende Auflage

Bestimmung, die den Inhalt der Hauptregelung modifiziert, aber in Wahrheit keine neue Leistungspflicht begründet. Die modifizierende Auflage ist keine echte Auflage, sondern ein VA, der vom Antrag abweicht. Daher gibt es keine isolierte Anfechtung dieser „Modifikation“. Beispiel: „Dem Bauantrag wird stattgegeben mit der Auflage, das Flachdach durch ein Satteldach zu ersetzen.“ Das Gewährte wird auch durch Auslegung nicht von ursprünglich beantragten gedeckt. Da also ein Aliud gewährt wurde, fehlt es dem VA an der Rechtmäßigkeitsvoraussetzung des Antrags. Dieser Fehler wird durch eine ausdrückl

Öffentliches Recht · VerwaltungsR AT cont

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