Nach e.A. ist der Rückforderungsdurchgriff nicht zulässig. Argument
Wortlaut des § 359 BGB: der Einwendungsdurchgriff soll nur als Leistungsverweigerungsrecht bestehen.
Zivilrecht · Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche Sonderverbindungen
Wortlaut des § 359 BGB: der Einwendungsdurchgriff soll nur als Leistungsverweigerungsrecht bestehen.
Zivilrecht · Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche Sonderverbindungen