Nach h.M. ist der Rückforderungsdurchgriff zulässig. Argument
Der Mehrbetrag, der vom Käufer beim finanzierten Kauf aufgewendet wird, rechtfertigt die Möglichkeit der Rückforderung vom Darlehensgeber.
Zivilrecht · Kapitel 3 Vertragliche und Quasi-vertragliche Sonderverbindungen