Nach h.M. wird auf diese Fälle § 275 Abs. 1 BGB angewendet. Argument
Aufgrund des Charakters der Arbeitszeit als absolute Fixschuld macht es keinen Sinn, das Freiwerden von der Leistung von der Erhebung der Einrede abhängig zu machen.
Zivilrecht · Schuldrecht Allgemeiner Teil