Nach neuerer, zutreffender Ansicht ja. Argument
Bei der Subsumtion unter den Schutzbereich des Art. 5 I 1 GG findet eine Motiverforschung nicht statt. Auch mit nicht-werblichen Meinungsäußerungen verfolgt der sich Äußernde bestimmte Ziele, was ebenfalls nicht dazu führen kann, je nach Motivation den Schutzbereich von Art. 5 I 1 GG weit oder eng zu fassen.
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