Zum Inhalt springen
~/vertretbar
einstellungen

Abfrage

Legende

  • Norm
  • Definition
  • Argument, Ansicht
  • Beispiel
  • Erläuterung
  • Rechtsfolge
  • Rechtsstand
fehler melden

Nach § 989 BGB ersatzfähiger Schaden

Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe

Zivilrecht · 985, 986 und EBV

1 Definition aus dem BestandRechtsstandImpressumDatenschutz