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Namensleugnung

Eine stets rechtswidrige Namensleugnung setzt voraus, dass das Recht des Namensträgers zur Führung seines Namens bestritten wird. Keine Namensleugnung ist die Registrierung als Domain-Name, da es an einem Bestreiten der Berechtigung des Namensträgers fehlt.

Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht

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