Namensleugnung
Eine stets rechtswidrige Namensleugnung setzt voraus, dass das Recht des Namensträgers zur Führung seines Namens bestritten wird. Keine Namensleugnung ist die Registrierung als Domain-Name, da es an einem Bestreiten der Berechtigung des Namensträgers fehlt.
Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht