Nasciturus
- Zivilrecht
Bereits gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind. Nicht rechtsfähig und daher grds. auch nicht Rechtssubjekt. Ausnahmen: §§ 844 Abs. 2 Satz 2; 1923 Abs. 2 BGB.
Bereits gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind. Nicht rechtsfähig und daher grds. auch nicht Rechtssubjekt. Ausnahmen: §§ 844 Abs. 2 Satz 2; 1923 Abs. 2 BGB.