Nein, Arg
Verkehrung des Verhältnisses zwischen SR und GV in Bezug auf die Sicherung des Weltfriedens in das Gegenteil. Weiterhin würde eine weitere Ausnahme zum absolut geltenden Gewaltverbot entwickelt werden, die das Verbot zu weit zurückdrängen könnte. Empfehlungen nach der Uniting for Peace Resolution können sich nur auf Maßnahmen beziehen die anderweitig durch das System der kollektiven Sicherheit der SVN vorgegeben sind.
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