Nicht möglich. Grund
Keine gesetzliche Regelung. Keine analoge Anwendung der für Richter geltenden §§ 22 ff. StPO aufgrund der speziellen Funktion des Richters. Jedoch kann der Staatsanwalt jederzeit auf Ersuchen des Angeklagten oder des Gerichts durch seinen Vorgesetzten abgelöst werden, §§ 145, 146 GVG (aber: kein Anspruch!). U.U. ist auch das Gericht aufgrund des „fair trial“ – Grundsatzes verpflichtet, bei dem Dienstvorgesetzten auf Ablösung zu drängen.
Strafrecht · StPO