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Nicht von § 113 BGB gedeckt. Argument

Es fehlt der unmittelbare Zusammenhang zwischen dem Kauf und dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis. Anders ist es nur, wenn der seltene Fall auftritt, dass der Weg zur Arbeitsstätte nicht mit anderen Mitteln zurückgelegt werden kann.

Zivilrecht · BGB AT

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