Normverstoß
Das zurechenbare Verhalten muss gegen eine völkerrechtliche Norm verstoßen, die dem Deliktssubjekt gegenüber dem Deliktsobjekt obliegt. In Betracht kommt jede völkerrechtliche Norm, dh Verträge, Völkergewohnheitsrecht oder allgemeinen Rechtsgrundsätze (uU iVm einseitigen verbindlichen Erklärungen)
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