Nr. 6
Durch entsprechende Erklärung oder Nichterklärung gem. § 29 StAG eines deutschen „Ausländer 2. Generation“ bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres
Öffentliches Recht · Grundrechte cont
Durch entsprechende Erklärung oder Nichterklärung gem. § 29 StAG eines deutschen „Ausländer 2. Generation“ bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres
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