Objektiv
Anspruchsgegner hat gegenüber Anspruchsteller beim Besitzerwerb kein oder nur schwächeres Recht zum Besitz.
Zivilrecht · Besitz
Anspruchsgegner hat gegenüber Anspruchsteller beim Besitzerwerb kein oder nur schwächeres Recht zum Besitz.
Zivilrecht · Besitz