Parlamentarische Gruppe
Eine Gruppe ist ein parlamentarischer Zusammenschluss von Abgeordneten einer Partei oder eines Wahlbündnisses, der die erforderliche Fraktionsmindeststärke nicht erreicht. Die Gruppe bedarf gem. § 10 IV GOBT der Anerkennung durch den Bundestag. Gruppen sind den Fraktionen rechtlich zwar in den meisten Fällen angenähert, jedoch sind unterschiedliche Behandlungen bei der Besetzung zahlenmäßig kleiner Ausschüsse des Bundestages im Hinblick darauf gerechtfertigt, dass der Gruppe weniger Abgeordnete angehörten als einer Fraktion.
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