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Parlamentarische Opposition

Der Begriff „Opposition“ kommt im GG nicht vor. Angesichts der verfassungsrechtlich nicht vorgesehenen „Gewaltenverfilzung“ (Roman Herzog) zwischen Regierung und Mehrheit im Parlament übernimmt in der Staatspraxis die Opposition weitestgehend die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung.

Öffentliches Recht · StaatsorganisationsR

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