Persönlichkeitsrecht, vermögenswertes
- Zivilrecht
Recht, das zwar nur dem Inhaber zustehen kann, aber im Falle seiner Verletzung Schadensersatzpflichten auslöst. Beispiel: Recht am eigenen Bild.
Recht, das zwar nur dem Inhaber zustehen kann, aber im Falle seiner Verletzung Schadensersatzpflichten auslöst. Beispiel: Recht am eigenen Bild.