Persönlichkeitsrecht, vermögenswertes
Recht, das zwar nur dem Inhaber zustehen kann, aber im Falle seiner Verletzung Schadensersatzpflichten auslöst. Beispiel: Recht am eigenen Bild.
Zivilrecht · Definitionen
Recht, das zwar nur dem Inhaber zustehen kann, aber im Falle seiner Verletzung Schadensersatzpflichten auslöst. Beispiel: Recht am eigenen Bild.
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