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Präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt

Ein Verhalten wird gesetzlich zwar zunächst verboten, doch das Verbot dient hauptsächlich organisatorischen Zwecken. Sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Behörde die Handlung erlauben (gebundener VA). Die meist grundrechtliche geschützte Freiheit wird nach einer Kontrolle gewährleistet.

Öffentliches Recht · VerwaltungsR AT cont

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