Privatrecht
Regelungen der Beziehungen zwischen Personen untereinander und zwischen Personen und Gegenständen, wenn diese Beziehungen nicht hoheitlicher Natur sind. Umfasst: Bürgerliches Recht und Sonderprivatrecht.
Zivilrecht · Definitionen
Regelungen der Beziehungen zwischen Personen untereinander und zwischen Personen und Gegenständen, wenn diese Beziehungen nicht hoheitlicher Natur sind. Umfasst: Bürgerliches Recht und Sonderprivatrecht.
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