Privatrecht
- Zivilrecht
Regelungen der Beziehungen zwischen Personen untereinander und zwischen Personen und Gegenständen, wenn diese Beziehungen nicht hoheitlicher Natur sind. Umfasst: Bürgerliches Recht und Sonderprivatrecht.
Regelungen der Beziehungen zwischen Personen untereinander und zwischen Personen und Gegenständen, wenn diese Beziehungen nicht hoheitlicher Natur sind. Umfasst: Bürgerliches Recht und Sonderprivatrecht.