Prorogation
Gerichtstandsvereinbarung, enthält Begriffsnotwendig eine sog. Derogation, d.h. die gesetzlich zuständigen Gerichte werden abbedungen.
Zivilrecht · Definitionen
Gerichtstandsvereinbarung, enthält Begriffsnotwendig eine sog. Derogation, d.h. die gesetzlich zuständigen Gerichte werden abbedungen.
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