Prorogation
- Zivilrecht
Gerichtstandsvereinbarung, enthält Begriffsnotwendig eine sog. Derogation, d.h. die gesetzlich zuständigen Gerichte werden abbedungen.
Gerichtstandsvereinbarung, enthält Begriffsnotwendig eine sog. Derogation, d.h. die gesetzlich zuständigen Gerichte werden abbedungen.