Prozessrechtliche Rechtsstellung
Der Testamentsvollstrecker führt Prozesse bzgl. des Nachlasses im eigenen Namen und ist insoweit „Partei kraft Amtes“.
Zivilrecht · Erbrecht
Der Testamentsvollstrecker führt Prozesse bzgl. des Nachlasses im eigenen Namen und ist insoweit „Partei kraft Amtes“.
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