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Prüfung des Anspruchs

Umfasst die Frage, ob eine Bestimmung iSv. Art. 292 verletzt wurde. Sofern Vortrag des Anspruchstellers schlüssig wird dem Anspruch stattgegeben. In Art. 73 II, 220, 226 SRÜ Festsetzung von Schiffen geregelt, diese sind somit Entscheidungsmaßstab für die Beurteilung der Freilassung. ISGH prüft im Rahmen dieser Normen auch, ob der Staat zur Festnahme im Rahmen dieser Befugnis handeln wollte, unabhängig davon, ob das Festhalten rechtmäßig war.

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