Prüfungsumfang des Verwaltungsgerichts
Wird dem Kläger ein VA versagt, weil eine andere Behörde nicht zugestimmt hat, so prüft das Verwaltungsgericht aufgrund des Gebots effektiven Rechtsschutzes inzident in der Rechtmäßigkeit der von der Ausgangsbehörde getroffenen Maßnahme, ob die Mitwirkungshandlung rechtmäßig war.
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