Qualifizierter Mitbesitz
- Zivilrecht
Mehrere Personen können nur gemeinschaftlich über eine Sache verfügen. Mitverschluss: Eigentümer kann nicht ohne Pfandgläubiger, dieser aber ohne Eigentümer Besitz ausüben. Pfandhaltervertrag: Einlagerung der Sache bei einer dritten Person.