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Qualifizierter Mitbesitz

Mehrere Personen können nur gemeinschaftlich über eine Sache verfügen. Mitverschluss: Eigentümer kann nicht ohne Pfandgläubiger, dieser aber ohne Eigentümer Besitz ausüben. Pfandhaltervertrag: Einlagerung der Sache bei einer dritten Person.

Zivilrecht · Pfandrecht an beweglichen Sachen

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