Ratio legis
Der redliche Unterbesitzer soll gegenüber dem Eigentümer nicht besser stehen als gegenüber dem Oberbesitzer.
Zivilrecht · 985, 986 und EBV
Der redliche Unterbesitzer soll gegenüber dem Eigentümer nicht besser stehen als gegenüber dem Oberbesitzer.
Zivilrecht · 985, 986 und EBV