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Rechtsbehelfe des Betroffenen gegen die Umdeutung

Dies ist davon abhängig, wie man die Rechtsnatur der Umdeutung einordnet. Ist die Umdeutung ein Gestaltungsakt i.S.e. VA, dann kommen Widerspruch und Anfechtungsklage in Frage. Ist die Umdeutung eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung so kommt ein Antrag auf Erlass eines entsprechenden VA in Betracht, ggf. eine Feststellungsklage.

Öffentliches Recht · VerwaltungsR AT cont

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