Rechtsfolge des § 994 Abs. 1 BGB
Der Besitzer hat Anspruch auf Ersatz der notwendigen Verwendungen, allerdings eingeschränkt durch §§ 994 Abs. 1 Satz 2, 995 Satz 2 BGB.
Zivilrecht · 985, 986 und EBV
Der Besitzer hat Anspruch auf Ersatz der notwendigen Verwendungen, allerdings eingeschränkt durch §§ 994 Abs. 1 Satz 2, 995 Satz 2 BGB.
Zivilrecht · 985, 986 und EBV