Rechtsfolge des § 994 Abs. 1 BGB
- Zivilrecht
Der Besitzer hat Anspruch auf Ersatz der notwendigen Verwendungen, allerdings eingeschränkt durch §§ 994 Abs. 1 Satz 2, 995 Satz 2 BGB.
Der Besitzer hat Anspruch auf Ersatz der notwendigen Verwendungen, allerdings eingeschränkt durch §§ 994 Abs. 1 Satz 2, 995 Satz 2 BGB.