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Rechtsfolge nach § 376 HGB

Zivilrecht

Wenn das Fixgeschäft ein beiderseitiges Handelsgeschäft ist, dann besteht ein Rücktrittsrecht des Gläubigers. Ein Erfüllungsanspruch besteht nur bei Anzeige. Wahlweise hat der Gläubiger einen Schadensersatzanspruch ohne Fristsetzung.

Schuldrecht Allgemeiner Teil