Rechtsgeschäft
Tatbestand bestehend aus mindestens einer Willenserklärung, gerichtet auf einen Rechtserfolg, der eintritt, weil er gewollt ist. Beispiele: Anfechtung, Vertrag.
Zivilrecht · Definitionen
Tatbestand bestehend aus mindestens einer Willenserklärung, gerichtet auf einen Rechtserfolg, der eintritt, weil er gewollt ist. Beispiele: Anfechtung, Vertrag.
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