Rechtsgeschäft
- Zivilrecht
Tatbestand bestehend aus mindestens einer Willenserklärung, gerichtet auf einen Rechtserfolg, der eintritt, weil er gewollt ist. Beispiele: Anfechtung, Vertrag.
Tatbestand bestehend aus mindestens einer Willenserklärung, gerichtet auf einen Rechtserfolg, der eintritt, weil er gewollt ist. Beispiele: Anfechtung, Vertrag.