Rechtsstellung
Nach früherer Auffassung war ein Individuum nur ein Objekt des Völkerrechts. Es wurde durch seinen Heimatstaat auf internationaler Ebene vertreten, sog. Mediatisierung. Damit das Völkerrecht Rechtswirkungen gegenüber Individuen entfalten konnte, bedurfte es idR der Transformation in nationales Recht. Nach heutiger Auffassung ist der Grundsatz der Mediatisierung zumindest teilweise überwunden, zB im Bereich des Menschenrechtsschutzes, vgl. Art 34 EMRK.
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