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Rechtwidrigkeit der Nacheile Art. 73 i.V.m. Art. 111 Abs. 2 SRÜ

Recht zur Nacheile ("hot pursuit") : Durch im Staatsdienst stehende Schiffe mit deutlicher Kennzeichnung, Art. 111 V SRÜ. Beginn: solange sich das Schiff noch in einer der Zonen befindet (hier: AWZ; Art. 111 II SRÜ). Umfang: bis auf die Hohe See, wenn ununterbrochene Verfolgung. Sicht- oder Warnzeichen vor Beginn der Nacheile zu geben war unmöglich; vor dem Stoppen eines Schiffes hätten derartige Zeichen jedoch gegeben werden müssen. Verstoß gegen innerstaatliche V rschriften, die in Übereinstimmung mit dem SRÜ gelten. Hier: zollrechtliche Bestimmungen- die grundsätzliche Frage ist eher darf e

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