Regelung, was im Einzelfall als verbindlich gelten soll (auch
Rechtskonkretisierungsakt). Nach Erlangen der Bestandskraft bindet der VA den Bürger, die erlassende Behörde und andere Behörden. Die Regelung kann verschiedene Grade der Intensität annehmen: Durch den VA werden die Rechte und Pflichten des Bürgers eindeutig bestimmt und abgegrenzt (daher auch: Klarstellungs- und Stabilisierungsfunktion).
Öffentliches Recht · Verwaltungsrecht AT