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Repräsentative Demokratie

Staatsgewalt geht zwar vom Volk aus, aber es besteht keine plebiszitäre (direkte) Demokratie, sondern lediglich die Mitwirkung des Volkes unmittelbar durch Wahlen und Abstimmungen und mittelbar bei Handlungen der gewählten Organe (= Vertreter, Repräsentanten).

Öffentliches Recht · StaatsorganisationsR

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