Republik in den Ländern
Auch in einem Bundesland dürfte keine Monarchie errichtet werden, sonst Verstoß gegen das sog. Homogenitätsgebot des Art. 28 I 1 GG, wonach die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern ua. den Grundsätzen des republikanischen Rechtsstaates entsprechen muss.
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