Ressortprinzip
- Öffentliches Recht
Die einzelnen Geschäftsbereiche der Bundesregierung werden durch den jeweiligen Minister selbständig geleitet. Begrenzt wird dies durch die Richtlinien des Kanzlers.
Die einzelnen Geschäftsbereiche der Bundesregierung werden durch den jeweiligen Minister selbständig geleitet. Begrenzt wird dies durch die Richtlinien des Kanzlers.