Ressortprinzip
Die einzelnen Geschäftsbereiche der Bundesregierung werden durch den jeweiligen Minister selbständig geleitet. Begrenzt wird dies durch die Richtlinien des Kanzlers.
Öffentliches Recht · StaatsorganisationsR
Die einzelnen Geschäftsbereiche der Bundesregierung werden durch den jeweiligen Minister selbständig geleitet. Begrenzt wird dies durch die Richtlinien des Kanzlers.
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