Risiko des Schuldners
Der Schuldner trägt grds. das Beschaffungsrisiko bei der Äquivalenzstörung. Ausnahme: Veränderungen außerhalb seines Risikobereichs, die ein krasses Missverhältnis erzeugen.
Zivilrecht · Schuldrecht Allgemeiner Teil
Der Schuldner trägt grds. das Beschaffungsrisiko bei der Äquivalenzstörung. Ausnahme: Veränderungen außerhalb seines Risikobereichs, die ein krasses Missverhältnis erzeugen.
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