Risikoneutralität
Der gemeinschaftliche Irrtum ist grds. risikoneutral, d.h. keine der Parteien hat dann das Risiko des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu tragen.
Zivilrecht · Schuldrecht Allgemeiner Teil
Der gemeinschaftliche Irrtum ist grds. risikoneutral, d.h. keine der Parteien hat dann das Risiko des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu tragen.
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