Risikoneutralität
- Zivilrecht
Der gemeinschaftliche Irrtum ist grds. risikoneutral, d.h. keine der Parteien hat dann das Risiko des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu tragen.
Der gemeinschaftliche Irrtum ist grds. risikoneutral, d.h. keine der Parteien hat dann das Risiko des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu tragen.