Robert Alexy
Ein Verhalten, dass dem Schutzbereich eines Grundrechts zugeordnet werden kann, ist „prima facie“ gestattet, kann aber in zulässiger Weise beschränkt oder verboten werden.
Öffentliches Recht · Grundrechte cont
Ein Verhalten, dass dem Schutzbereich eines Grundrechts zugeordnet werden kann, ist „prima facie“ gestattet, kann aber in zulässiger Weise beschränkt oder verboten werden.
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