Robert Alexy
- Öffentliches Recht
Ein Verhalten, dass dem Schutzbereich eines Grundrechts zugeordnet werden kann, ist „prima facie“ gestattet, kann aber in zulässiger Weise beschränkt oder verboten werden.
Ein Verhalten, dass dem Schutzbereich eines Grundrechts zugeordnet werden kann, ist „prima facie“ gestattet, kann aber in zulässiger Weise beschränkt oder verboten werden.