Rspr./TdL
Ja, sog. eingegliederte (= angestaffelte) Zweckabrede. Je nach Intensität kann der Zweck aber auch anders eigeordnet werden, s.o. Argument:
Zivilrecht · Bereicherungsrecht
Ja, sog. eingegliederte (= angestaffelte) Zweckabrede. Je nach Intensität kann der Zweck aber auch anders eigeordnet werden, s.o. Argument:
Zivilrecht · Bereicherungsrecht