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Sachlich-inhaltlicher Aspekt

Jede staatliche Entscheidung muss wertungsmäßig als Vollzug des Willens des Staatsvolkes erscheinen, dh durch Vollzug der vom Parlament (unmittelbar demokratisch legitimiert) erlassenen Gesetze durch die Exekutive, durch Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament, durch Weisungsgebundenheit der Verwaltung gegenüber der Regierung.

Öffentliches Recht · StaatsorganisationsR

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