Sachlicher Schutzbereich
Integrität international anerkannter Grenzen, aber auch provisorische Waffenstillstands- und Demarkationslinien, siehe auch 1. Grundsatz Abs. 5 der “Friendly Relations Declaration” (GA-Resolution). GA-Resolutionen haben nur empfehlenden Charakter, keine Rechtsverbindlichkeit, aber möglicherweise Ausdruck von opinio iuris und können sich zu Gewohnheitsrecht entwickeln. “Friendly Relations Declaration” daher Auslegungshilfe für Grundsätze der SVN.
Völkerrecht · Völkerrecht
Der tätigkeitsbezogene Teil des sachlichen Schutzbereichs der Glaubensfreiheit gliedert sich in die Bereiche forum internum und forum externum. Forum internum ist die innere Freiheit, einen Glauben zu bilden und zu behalten (Art. 4 Abs. 1 Alt. 1). Forum externum ist die äußere Freiheit, sich zu einem Glauben zu bekennen, ihn zu verbreiten und entsprechend zu handeln. Art. 4 GG ist ein einheitliches Grundrecht. Es umfasst die Religionsfreiheit, die Weltanschauungsfreiheit und die Gewissensfreiheit. Art. 4 II GG hat gegenüber Art. 4 I GG nur Klarstellungsfunktion. Negative Freiheit: Die Freiheit
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