Sachverständiger Zeuge
- Strafrecht
Aussage über Wahrnehmungen, mit besonderer Sachkunde, ohne behördlichen Auftrag. Vorschriften über Zeugenbeweis, § 85 StPO, anwendbar.
Aussage über Wahrnehmungen, mit besonderer Sachkunde, ohne behördlichen Auftrag. Vorschriften über Zeugenbeweis, § 85 StPO, anwendbar.