Sachverständiger Zeuge
Aussage über Wahrnehmungen, mit besonderer Sachkunde, ohne behördlichen Auftrag. Vorschriften über Zeugenbeweis, § 85 StPO, anwendbar.
Strafrecht · StPO
Aussage über Wahrnehmungen, mit besonderer Sachkunde, ohne behördlichen Auftrag. Vorschriften über Zeugenbeweis, § 85 StPO, anwendbar.
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