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Schicksal der Grunschuld bei Unwirksamkeit der Sicherungsabrede

In diesem Fall hat der Eigentümer wegen der rechtsgrundlos bestellten Grundschuld einen Anspruch auf Rückübertragung der Grundschuld aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB (Leistungskondiktion), der auch auf Verzicht oder Aufhebung der Grundschuld gerichtet sein kann.

Zivilrecht · Grundpfandrechte

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