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Feststellung, dass der zweigliedrige Leistungsbegriff nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führt.

Zivilrecht · Bereicherungsrecht

Ermittlung einer Lösung in wertender Betrachtungsweise.

Zivilrecht · Bereicherungsrecht

Gesamtabwägung: Bestimmung der maximalen Haftungssumme, die X im Verhältnis zu den Schädigern A und B erhalten kann. Hier: X trägt an der Entstehung des Schadens eine Mitschuld von einem Drittel, sein maximaler Anspruch gegen A und B beträgt somit 10.000 Euro.

Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht

Einzelabwägung: Bestimmung, wieviel der Geschädigte von jedem einzelnen Schädiger verlangen kann. Gegenüberstellung der Verantwortungsbeiträge. Hier: C kann somit von A oder B im Verhältnis 1/3:1/3 von 1:1 Ersatz verlangen, also je die Hälfte des Gesamtschadens, also 7.500 Euro.

Zivilrecht · Delikts- und Schadensrecht

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